Besteht eine Führerscheinpflicht?
Für Pedelecs besteht keine Führerscheinpflicht, da Pedelecs rechtlich als Fahrräder gelten. S-Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 45 km/h hingegen zählen rechtlich zu den Leichtkrafträdern (ähnlich Moped/Roller). Hierfür braucht es einen Mopedführerschein (Klasse AM). Für tatsächliche E-Bikes, also Elektroräder, die ohne Tretunterstützung bis zu 20 km/h fahren, ist eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Diese Elektroräder zählen zur Klasse der Kleinkrafträder.
Benötige ich eine Betriebserlaubnis?
Normale Pedelecs brauchen keine Betriebserlaubnis (=Fahrzeugpapiere), da sie als Fahrräder im herkömmlichen Sinn gelten. Für S-Pedelecs und E-Bikes ist eine Betriebserlaubnis hingegen Pflicht.
Gibt es eine Promillegrenze beim Fahren eines E-Bikes?
Für die Nutzer von Pedelecs gelten hinsichtlich der Promillegrenze die gleichen Richtlinien, die auch für Fahrradfahrer gelten. Für S-Pedelecs gelten hingegen die deutlich strengeren Autofahrer-Regelungen. Absolute Fahruntüchtigkeit liegt beim Fahrradfahrer bei 1,6 Promille und beim Kraftfahrzeugführer schon bei 0,5 Promille. Allerdings macht man sich auch bei weniger Alkohol im Blut strafbar wenn man alkoholisiert mit Fahrfehlern auffällt. Deshalb: im Zweifel lieber auch das Fahrrad stehen lassen.
Kann ich mein E-Bike Probe fahren?
Gerade bei E-Bikes, die meist deutlich teurer als herkömmliche Räder sind, empfiehlt es sich, vor dem Kauf beim Händler deines Vertrauens eine Probefahrt zu machen. Wichtig ist, dass du dich wohlfühlst auf deinem Rad. Und dies lässt sich nur durch ausgiebiges Testen herausfinden. Besuchen uns in unserem Radcenter und finde das passende E-Bike für dich.