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Welche E-Bike-Typen gibt es?

Headerbild E-Bike Typen

Im Jahr 2016 sind inzwischen 2,5 Millionen Räder mit Elektromotor auf den deutschen Straßen unterwegs. Spricht man im Allgemeinen von einem Fahrrad mit motorischer Unterstützung dann fällt der Begriff „E-Bike“ meistens recht schnell. Allerdings gibt es hier ein paar Unterschiede, die diesbezüglich zu beachten sind, denn im E-Bike-Bereich muss zwischen den drei Begriffen „Pedelec“, „S-Pedelec“ und „E-Bike“ differenziert werden. Im Folgenden sollen die verschiedenen Begriffe definiert werden:

Pedelec:

Ein Pedelec ist das, was im Volksmund überwiegend als E-Bike bezeichnet wird. Rund 95% aller verkauften Elektrofahrräder sind sogenannte Pedelecs. Die Bezeichnung Pedelec leitet sich von Pedal Electric Cycle ab und kennzeichnet damit zugleich das Antriebskonzept. Der Elektromotor (bis maximal 250 Watt) unterstützt nämlich erst dann, wenn der Fahrer selbst in die Pedale tritt. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich der Motor allerdings wieder ab – wer schneller fahren will ist ab diesem Punkt auf die eigene Muskelkraft angewiesen. Die Begrenzungen von maximal 250 Watt Motorleistung und Motorunterstützung bis höchstens 25 km/h haben rechtliche Gründe: Denn nur unter diesen Voraussetzungen gilt das Pedelec noch als Fahrrad und unterliegt damit weder der Helm- noch der Versicherungspflicht. Führerschein und Zulassung sind zum Fahren eines Pedelecs ebenfalls nicht notwendig.

S-Pedelec:

S-Pedelec mit Nummernschild
Cube S-Pedelec mit Nummernschild

Ein schnelles Pedelec, bzw. ein S-Pedelec, weist auf den ersten Blick zwar keine großen Unterschiede zu einem normalen Pedelec auf, ist aber auf funktionaler und vor allem rechtlicher Ebene etwas völlig anderes. Der Motor eines S-Pedelecs darf maximal 500 Watt haben und die elektrische Unterstützung des Motors wird erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Somit gelten S-Pedelecs nicht mehr als Fahrrad sondern gehören in die Kategorie der Kleinkrafträder. Rechtlich bedeutet das Folgendes: Zum Fahren eines S-Pedelecs muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Außerdem braucht man ein Versicherungskennzeichen und unterliegt nun der Helmpflicht. Radwege sind gänzlich verboten während das Fahren auf Fahrradwegen nur dann erlaubt ist, wenn es für Krafträder oder Kraftfahrzeuge freigegeben ist.

E-Bike:

Ein E-Bike im eigentlichen Sinne bezeichnet ein Elektrofahrrad, das durch einen Schaltknopf oder Drehgriff von einem Elektromotor angetrieben wird und somit mit einem Elektromofa zu vergleichen ist. Eigenes in die Pedale treten ist damit nicht mehr nötig. Die maximal erlaubte Motorleistung beträgt auch hier 500 Watt; die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Damit zählen die E-Bikes, ebenso wie die S-Pedelecs, zu den Kleinkrafträdern. Somit sind auch hier eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen notwendig. Außerdem ist eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Helmpflicht besteht keine. Allerdings gibt es auch E-Bikes die bis zu 25 km/h (gelten als Mofa) oder sogar 45 km/h (gelten als Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb) schnell fahren – das Tragen eines Helmes, sowie ein Versicherungskennzeichen sind hier obligatorisch.